Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Cherry CBD Vape 50% CBD
Süße Kirsche, tiefe Entspannung, null Aufwand, einfach kurz weg.
Produktbeschreibung
Der Cherry CBD Einweg Vape von OnlyGrams liefert dir bei jedem Zug einen intensiven, süßen Kirschgeschmack, der an reife Kirschen erinnert und deinen Alltag sofort ein Stück angenehmer macht. Während du das volle Aroma genießt, sorgen die enthaltenen CBD-Eigenschaften dafür, dass du leichter abschalten und kleine Pausen bewusster nutzen kannst – ideal, wenn du zwischendurch einfach kurz runterkommen willst.
Weil der Vape einweg und sofort einsatzbereit ist, brauchst du dich um nichts zu kümmern: kein Nachfüllen, kein Laden, einfach auspacken und genießen. So hast du deinen fruchtigen Begleiter immer griffbereit, wenn du dir einen entspannten Moment mit vollem Geschmack gönnen möchtest.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Über OnlyGrams
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