Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Frosty - Superior Blüte 40%
Sieht irre gut aus, riecht nach Tropenurlaub und macht direkt Laune.
Produktbeschreibung
Frosty von OnlyGrams zeigt, was in moderner Genetik steckt: riesige, kompakte Blüten, überzogen von einer dichten Schicht kristallinem Harz, die schon beim Anblick Lust auf mehr macht. Sobald du das Glas öffnest, strömt dir ein exotischer Duft entgegen, der an einen frischen, tropischen Cocktail erinnert und von einer angenehmen Süße abgerundet wird.
Der intensive Geruch bleibt lange präsent und hüllt deinen Raum in eine fruchtig-frische Atmosphäre, die sofort für gute Laune sorgt. So bekommst du ein Produkt, das nicht nur optisch beeindruckt, sondern dir jedes Mal ein rundes, vollmundiges Aromaerlebnis liefert – ideal, wenn du Wert auf Charakter, Intensität und einen klar erkennbaren Premium-Anspruch legst.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Nur zur Verwendung als Räucherware oder Sammelobjekt geeignet.
Über OnlyGrams
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