Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Superior Vape 96% | Blueberry (Sativa)
Blaubeerclouds im Kopf, Alltag aus, du chillst einfach durch.
Produktbeschreibung
OnlyGrams präsentiert mit dem Superior Vape Blueberry einen Vape, der dir den Geschmack reifer, saftiger Blaubeeren direkt in den Alltag holt. Jeder Zug entfaltet ein intensives, fruchtiges Aroma, das deinen Kopf freier macht und dir hilft, kurz abzuschalten, wenn alles um dich herum mal wieder zu viel wird.
Durch die spezielle Superior-Formel liefert der Vape ein harmonisches, abgerundetes Dampferlebnis mit langanhaltendem, deutlich wahrnehmbarem Duft. So genießt du nicht nur den Moment beim Ziehen, sondern hast länger etwas von dem angenehmen Blaubeer-Aroma – ideal, wenn du dir bewusst kleine Auszeiten gönnen und deinen Genuss ganz auf deinen eigenen Geschmack ausrichten willst.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Über OnlyGrams
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