Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
CBD Pfotensalbe
Sorgt für happy Hundepfoten statt Aua bei Kälte, Nässe und Salz.
Produktbeschreibung
Die Pfotenschutzsalbe von CBD VITAL sorgt dafür, dass dein Hund bei Nässe, Kälte, Eis und Streusalz trotzdem entspannt unterwegs sein kann. Die empfindlichen Ballen werden wie ein schützender Film umhüllt, sodass Reizungen, Risse und spröde Stellen weniger Chancen haben. Du musst dir weniger Sorgen um wunde Pfoten machen und dein Vierbeiner kann sich wieder voll aufs Toben und Spazierengehen konzentrieren.
Gleichzeitig pflegt und beruhigt die Salbe die Haut mit ihren ausgewählten Inhaltsstoffen. So unterstützt sie die Regeneration beanspruchter Pfoten, macht die Ballen geschmeidiger und steigert das Wohlbefinden deines Tieres spürbar im Alltag – ob auf langen Spaziergängen, beim Stadtbummel oder auf rauem Untergrund.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Über CBD VITAL
CBD VITAL wurde von Hanfify geprüft und als vertrauenswürdiger Online-Shop bestätigt. Der Händler erfüllt unsere Qualitäts- und Transparenzstandards in Bezug auf Produktauswahl, Service und Versand von Produkten.