Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Biscotti Mintz
Schmeckt wie Dessert, ballert deine Sessions auf Genusslevel Deluxe.
Produktbeschreibung
Biscotti Mintz verwöhnt dich mit einem intensiven Mix aus Kush-Noten, Schokokeks-Aromen und cremiger Minzfrische – wie ein Dessert, das du nicht mehr aus dem Kopf bekommst. Diese Sorte ist ideal, wenn du nach einem besonders aromatischen Erlebnis suchst, das dich geschmacklich jedes Mal aufs Neue abholt und deine Sessions deutlich genussvoller macht.
Mit ihrem stark indica-dominierten Hintergrund wächst Biscotti Mintz kompakt und kraftvoll heran und zeigt unter passenden Bedingungen tiefviolette Blätter, die auch optisch richtig was hermachen. So bekommst du eine Sorte, die nicht nur geschmacklich beeindruckt, sondern dir auch beim Anblick ihrer dichten, farbintensiven Blüten das Gefühl gibt, etwas Besonderes in der Hand zu haben.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Über Hanfgarten
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