Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Quick One | Autoflowering
Endlich entspannt runterkommen, ohne dich gleich komplett wegzuballern.
Produktbeschreibung
Quick One von Hanfgarten präsentiert sich als entspannter Alltagsbegleiter, der dir den Einstieg in die Welt der Cannabissamen leicht macht. Die Sorte kombiniert 40 % Sativa mit 60 % Indica und ist darauf ausgelegt, dir ein angenehm mildes Erlebnis zu bieten, ohne dich zu überfordern. Mit einem THC-Gehalt von 13 % eignet sie sich ideal, wenn du es ausgewogen magst und Wert darauf legst, langsam herauszufinden, was dir guttut.
Quick One zeigt dir, wie unkompliziert der Umgang mit Cannabissamen sein kann, wenn du auf eine verlässliche, angenehm dosierte Genetik setzt. Die Kombination aus ihren Elternsorten sorgt dafür, dass du dich auf eine Sorte verlassen kannst, die dir hilft, besser abzuschalten und den Kopf freizubekommen, ohne gleich an deine Grenze zu gehen – perfekt, wenn du dich Schritt für Schritt an das Thema herantasten willst.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Über Hanfgarten
Hanfgarten wurde von Hanfify geprüft und als vertrauenswürdiger Online-Shop bestätigt. Der Händler erfüllt unsere Qualitäts- und Transparenzstandards in Bezug auf Produktauswahl, Service und Versand von Produkten.