Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
🍀 CBG Green Chill Zone
Hilft dir runterzukommen, klar zu denken und den Alltag entspannt zu rocken.
Produktbeschreibung
Green Chill Zone von Happy420 ist deine Abkürzung zu mehr Gelassenheit im Alltag. Die Blüte ist darauf ausgelegt, dir nach einem langen Tag den Druck von den Schultern zu nehmen und deinen Kopf wieder klar zu bekommen. Wenn du dich nach einem ruhigen Moment sehnst, hilft sie dir, schneller runterzukommen und innere Balance zu finden, statt ewig zu grübeln oder dich vom Stress treiben zu lassen.
Gleichzeitig unterstützt Green Chill Zone dich dabei, fokussierter und ausgeglichener durch deinen Tag zu gehen. Die CBG-Blüte ist ideal, wenn du dir eine entspannende Auszeit gönnen willst, ohne komplett aus dem Flow zu fallen. So hast du ein Produkt, das dir hilft, besser abzuschalten, neue Energie zu sammeln und deinen Alltag entspannter anzugehen.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Über Happy420
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