Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Tyson 2.0 Steckling - Knockout OG
Hanfpflanzen für fette Buds, tiefen Chill und Feierabend im Kopf.
Produktbeschreibung
Knockout OG von Happy420 ist der Steckling, der dir den Stress regelrecht aus dem Kopf zieht. Die schwere OG-DNA sorgt für dicke, harzige Buds mit intensivem Pine- und Diesel-Aroma, während du einfach runterfährst und den Kopf abschaltest. Wenn du nach einem langen Tag nur noch Ruhe willst, hilft dir dieser schwere Indica-Typ, schneller abzuschalten, tiefer durchzuatmen und dich komplett auf Erholung zu fokussieren.
Mit seiner kompakten, typischen OG-Struktur und der massiven Harzproduktion macht dir Knockout OG die Pflege leicht und liefert dir gleichzeitig das Maximum an dichten, aromatischen Blüten. Du holst dir damit eine Sorte, die dafür gemacht ist, deinen Abend klar zu strukturieren: runterkommen, Couch, Augen zu – und der Rest erledigt sich fast von selbst.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Über Happy420
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