Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Fruit Storm - CBD Blüte 15%
Fruchtige Auszeit, die dich runterholt und den Kopf endlich freimacht.
Produktbeschreibung
Fruit Storm von OnlyGrams bringt dir einen vollen, tropisch-fruchtigen Geschmack mit einem Hauch würziger Note, der jede Session intensiver und runder macht. Die dichten, harzigen Blüten stecken voller Terpene, die das Aroma klar und vielschichtig wirken lassen, sodass du jeden Zug bewusst genießen kannst, statt in belanglosem Einheitsgeschmack zu landen.
Dieses Strain eignet sich ideal, wenn du nach einem fruchtigen Highlight suchst, das deinen Alltag spürbar angenehmer macht. Fruit Storm hilft dir, besser abzuschalten, den Kopf freizubekommen und deine Auszeiten wirklich zu nutzen, statt sie nur verstreichen zu lassen – für Momente, in denen du einfach runterkommen und dich wieder im Gleichgewicht fühlen willst.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Nur zur Verwendung als Räucherware oder Sammelobjekt geeignet.
Über OnlyGrams
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