Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Gelato THC-Seeds
Süß entspannen, Kopf frei kriegen und dabei entspannt kreativ bleiben.
Produktbeschreibung
Gelato präsentiert sich als Sorte für alle, die süße, cremige Aromen lieben und ihren Alltag spürbar entschleunigen wollen. Die dichten, harzigen Blüten verwöhnen dich mit einem intensiven, ausgewogenen Geschmack, der jede Session zu einem kleinen Genussmoment macht und dir hilft, nach einem vollen Tag runterzukommen und den Kopf freizubekommen.
Gleichzeitig punktet Gelato mit ihrer entspannten Indica-Note, die Körper und Geist angenehm zur Ruhe bringt, ohne dich komplett aus dem Verkehr zu ziehen. Für dich bedeutet das: weniger innere Unruhe, mehr Gelassenheit und ein rundes, angenehmes Gefühl, das dir beim Abschalten, Chillen oder kreativem Abtauchen zuverlässig zur Seite steht.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
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