Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Girl Scout Cookies – THC-Seeds
Süßer Cookie Flavor, tiefe Entspannung und Kopf komplett auf Off.
Produktbeschreibung
Girl Scout Cookies von OnlyGrams zeigt, wie intensiv ein Strain sein kann: Harzige, dichte Blüten, die beim Öffnen der Packung sofort ein süß-erdiges Aroma verströmen, kombiniert mit Noten von Minze, Schokolade und einem Hauch Zitrus. Du bekommst ein intensives Geschmackserlebnis, das jeden Zug besonders macht und dir hilft, den Kopf auszuschalten und den Moment voll auszukosten.
Diese Indica-dominante Sorte liefert dir eine kräftige, tiefgehende Entspannung, wenn du runterkommen, abschalten und einfach nur durchatmen willst. Girl Scout Cookies wurde darauf gezüchtet, Potenz, Aroma und Ertrag ideal zu verbinden – ideal für dich, wenn du keine Kompromisse eingehen möchtest und Wert auf ein rundes Gesamtpaket legst, das zuverlässig abliefert.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Über OnlyGrams
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