Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Gorilla XL THC-Seeds
Mehr Ruhe im Kopf, mehr Geschmack im Zug, mehr Feierabend für dich.
Produktbeschreibung
Gorilla XL von OnlyGrams richtet sich an alle, die nach einem langen Tag einfach komplett abschalten wollen. Die Sorte legt den Fokus klar auf tiefe körperliche Entspannung, sodass du schneller zur Ruhe kommst und deinen Kopf frei bekommst. Ihre kräftigen, erdigen Aromen sorgen dabei für ein intensives Geschmackserlebnis, das jeden Zug zu einem vollen, runden Moment macht.
Dank der extrem harzigen Blüten punktet Gorilla XL mit sattem Ertrag und einer besonders dichten, aromatischen Qualität. Für dich bedeutet das weniger Kompromisse: mehr Intensität, mehr Geschmack, mehr entspannte Stunden. Vor allem erfahrene Grower, die Wert auf zuverlässige Ergebnisse und eine wohltuend schwere Indica-Note legen, holen aus dieser Sorte das Maximum an Genuss und Erholung heraus.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Über OnlyGrams
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