Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Ketama Gold Hash - 45% Superior
Marokko Vibes fürs Sofa und Kopf direkt auf entspannter Feierabend.
Produktbeschreibung
Ketama Gold Hash von OnlyGrams holt dir die entspannten Marokko-Vibes direkt ins Wohnzimmer: weich, goldig und aromatisch, damit du nach einem langen Tag schneller runterkommst und den Kopf frei bekommst. Du genießt einen süßlichen, leicht würzigen Geschmack, der jede Session runder, intensiver und einfach angenehmer macht – ohne viel Aufwand, einfach auspacken, zurücklehnen und abschalten.
Mit seinen 45% Superior Blend sorgt Ketama Gold Hash dafür, dass du die Wirkung deutlich spürst und deinen Alltag für eine Weile ausblenden kannst. Das Produkt ist ideal, wenn du Momente suchst, in denen alles etwas langsamer, gemütlicher und entspannter wird und du dich voll auf den Genuss konzentrieren willst – für dich, deine Auszeit und deinen ganz persönlichen Feierabend.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Nur zur Verwendung als Räucherware oder Sammelobjekt geeignet.
Hasch: Aroma-Pollinat.
Über OnlyGrams
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