Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Lemon Haze - CBD Blüte
Klarer Kopf, frische Energie und easy Abschalten in einem.
Produktbeschreibung
Lemon Haze von OnlyGrams bringt dir das Gefühl eines klaren, frischen Neustarts: Der spritzige Zitronenduft kombiniert mit einer leichten Würze sorgt dafür, dass dein Kopf freier wird und sich alles etwas leichter anfühlt. Die Sorte wirkt wie ein kleiner Energie-Kick für deinen Alltag, wenn du dich müde, antriebslos oder einfach durch zu viele Gedanken ausgebremst fühlst.
Gleichzeitig bleibt Lemon Haze entspannt genug, um dir beim Runterkommen zu helfen, wenn du den Stress des Tages hinter dir lassen willst. So bekommst du eine Sorte, die dir sowohl beim Fokussieren als auch beim Abschalten zur Seite steht – immer dann, wenn du einen klaren Kopf, mehr Leichtigkeit und ein bisschen sonnige Stimmung gebrauchen kannst.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Nur zur Verwendung als Räucherware oder Sammelobjekt geeignet.
Über OnlyGrams
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