Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Mad-O - CBD Blüte
Sommerurlaub im Kopf und Feierabendstress einfach ausgeblendet.
Produktbeschreibung
MadOrange von OnlyGrams setzt bei dir genau da an, wo du nach einem langen Tag abschalten willst: Mit intensivem Duft nach reifen Orangen und frischer Zitrusnote holt dir diese Sorte das Gefühl eines kurzen Sommerurlaubs direkt nach Hause. Ihr ausgewogenes Aroma sorgt dafür, dass du dich beim Genießen auf eine klare, fruchtige Linie verlassen kannst, ohne dass etwas künstlich oder aufdringlich wirkt.
Diese Premium-CBD-Sorte ist darauf ausgelegt, dir den Kopf freier und den Feierabend angenehmer zu machen – egal, ob du dich schon gut auskennst oder einfach neugierig bist. MadOrange gibt dir ein konsistentes, hochwertiges Erlebnis, auf das du dich verlassen kannst, wenn du bewusst runterfahren, den Moment auskosten und dir selbst etwas Gutes gönnen willst.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Nur zur Verwendung als Räucherware oder Sammelobjekt geeignet.
Über OnlyGrams
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