Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Peach Ice CBD Kartusche
Pfirsichzug gönnen, kurz raus aus dem Stress und klar im Kopf.
Produktbeschreibung
Die Peach Ice CBD Kartusche von OnlyGrams bringt dir den Geschmack von reifen Pfirsichen mit einem kühlen Frischekick direkt in deinen Alltag. Du ziehst daran und bekommst ein sanftes, fruchtiges Aroma, das angenehm süß ist, ohne zu überladen, während die eisige Note für einen klaren, belebenden Kopf sorgt – ideal, wenn du dir zwischendurch bewusst eine Pause gönnen willst.
Diese Kartusche ist für dich gemacht, wenn du deine Vape-Momente bewusst genießen möchtest, statt nur „irgendwas“ zu dampfen. Sie hilft dir, den Tag kurz zu stoppen, abzuschalten und wieder mehr bei dir anzukommen, ohne Aufwand: ein paar Züge reichen, um dir ein kleines Ritual zu schaffen, das sich leicht in deinen Alltag integrieren lässt und deine Auszeiten spürbar aufwertet.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Über OnlyGrams
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