Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Superior Pod 96% | Cherry 2ml
Volle Kirschpower im Zug und Kopf direkt im Chillmodus.
Produktbeschreibung
OnlyGrams Superior Kartusche – Cherry bringt dir den vollen Geschmack reifer Kirschen direkt in deinen Alltag. Mit ihrem intensiven, fruchtigen Aroma macht sie jeden Zug zu einem kleinen Highlight und sorgt dafür, dass du dir jederzeit eine genussvolle Auszeit gönnen kannst. Der 96% Blend ist darauf ausgelegt, dir ein besonders rundes, klares Geschmacksprofil zu liefern, das nicht künstlich wirkt, sondern angenehm natürlich und süß.
Der langanhaltende, deutlich spürbare Duft unterstützt das gesamte Erlebnis und hilft dir, schneller abzuschalten und den Moment bewusster zu genießen. Diese Kartusche richtet sich an alle, die fruchtigen Geschmack lieben und Wert auf ein hochwertiges, konsequent auf Genuss ausgerichtetes Produkt legen, das ihren Alltag ein Stück entspannter und angenehmer macht.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
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