Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Superior Pod 96% | Grape 2ml
Traubensnack für die Lunge der dir jedes Chilllevel versüßt.
Produktbeschreibung
Die Superior Kartusche – Grape von OnlyGrams liefert dir den vollen Geschmack reifer, fruchtiger Trauben in ihrer intensivsten Form. Mit ihrem 96%-Blend sorgt sie dafür, dass du jedes Aroma klar und deutlich wahrnimmst und dich ganz auf den satten, süßen Grapegeschmack einlassen kannst, ohne künstlich oder aufdringlich zu wirken.
Wer Trauben liebt, bekommt hier eine Kartusche, die den Alltag spürbar angenehmer macht: Du genießt einen runden, langanhaltenden Traubencharakter, der deine Auszeit auf ein neues Level hebt und dir hilft, noch besser abzuschalten. Die Superior Kartusche – Grape ist damit die Wahl für alle, die sich bewusst etwas Gutes gönnen und ihren Geschmack nicht dem Zufall überlassen wollen.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Über OnlyGrams
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