Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Superior Pod 96% | Runtz 2ml
Satter Runtzduft zum Abschalten, wenn du willst, so lange du willst.
Produktbeschreibung
Die Superior Kartusche von OnlyGrams bringt dir die volle Runtz-Fruchtpower direkt in deinen Alltag: Mit ihrem 96%-Blend entfaltet sie ein intensiv süßes, exotisches Aroma, das deine Sinne sofort einnimmt und dir hilft, schneller abzuschalten. Statt dich mit halben Sachen zufriedenzugeben, genießt du einen klaren, kräftigen Duft, der genau dann da ist, wenn du ihn brauchst.
Durch den langanhaltenden Duft musst du nicht ständig nachlegen, sondern kannst dich entspannt zurücklehnen und den fruchtigen Charakter von Runtz in Ruhe auskosten. Die Superior Kartusche macht es dir leicht, dir selbst etwas Gutes zu tun – einfach einstecken, aktivieren und den Moment genießen, wann immer dir nach süßer Fruchtvielfalt ist.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Über OnlyGrams
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