Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Superior Pre-Rolls 40% - Honey Marshmallow 3g
Süßer Feierabendstick, direkt anzünden, runterkommen und genießen.
Produktbeschreibung
Honey Marshmallow von OnlyGrams ist für alle, die es süß, cremig und trotzdem intensiv mögen. Die beiden 1,5 g Prerolls bringen ein Aroma von geröstetem Marshmallow mit einem feinen Honig-Touch, das dir jeden Zug wie einen kleinen Dessertmoment wirken lässt. Statt lange zu grindern oder zu drehen, greifst du einfach zur fertigen Rolle und kannst direkt loslegen – ohne Aufwand, ohne Kleberei, mit gleichmäßigem Zug von Anfang bis Ende.
Mit 40 % Superior Blend bietet die Sorte ein angenehm weiches, tiefes Erlebnis, das dich spürbar runterbringt und den Kopf frei macht. Honey Marshmallow spricht alle an, die Feierabend und freie Zeit bewusst genießen wollen: Du gönnst dir einen süßen, runden Geschmack und einen sanften Verlauf, der lange anhält und deine Auszeit spürbar aufwertet.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Nur zur Verwendung als Räucherware oder Sammelobjekt geeignet.
Über OnlyGrams
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