Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Wedding Cake THC-Seeds
Süßes Dessert für die Sinne, macht dich entspannt und trotzdem klar.
Produktbeschreibung
Wedding Cake von OnlyGrams zeigt sich als Sorte für alle, die es süß, cremig und gleichzeitig ausgewogen mögen. Die dichten, harzigen Blüten sorgen für ein intensives Aroma, das an Dessert erinnert und deinen Alltag geschmacklich deutlich aufwertet. Wenn du dir nach einem langen Tag etwas Besonderes gönnen willst, liefert dir diese Sorte genau das sinnliche Erlebnis, das du suchst.
Durch das ausgewogene Zusammenspiel aus Sativa- und Indica-Eigenschaften eignet sich Wedding Cake ideal, um abzuschalten, den Kopf freizubekommen und zugleich angenehm geerdet zu bleiben. Du kannst besser runterkommen, entspannter genießen und dir ganz bewusst eine Auszeit nehmen – ohne dabei auf einen klaren, runden Effekt zu verzichten.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Über OnlyGrams
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