Legale LSD-Derivate – Überblick & geprüfte Anbieter
LSD-Derivate sind chemische Verbindungen, die strukturell eng mit klassischem LSD verwandt sind, jedoch kleine Änderungen in ihrer Molekülstruktur aufweisen. Diese Modifikationen sorgen dafür, dass bestimmte Derivate – je nach Substanz – in Deutschland nicht unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) oder das Arzneimittelgesetz (AMG) fallen. Beispiele sind 1cP-LSD, 1V-LSD und besonders 1S-LSD.
Was ist der Unterschied zwischen LSD und 1S-LSD?
1S-LSD ist ein Derivat von LSD, das sich nur in einem kleinen, aber entscheidenden Detail unterscheidet: Es besitzt eine zusätzliche molekulare Ergänzung. Diese sorgt dafür, dass es rechtlich nicht als klassisches LSD eingestuft wird. Dadurch ist es aktuell weder im BtMG, noch im NpSG oder im AMG erfasst. Ein weiterer wichtiger Punkt: 1S-LSD darf in Deutschland ohne Genehmigung der BfArM erforscht werden. Das macht es für wissenschaftliche Studien und chemisches Interesse besonders relevant.
Ist 1S-LSD legal?
Ja – nach dem Verbot von 1T-LSD gilt 1S-LSD derzeit als die nächste LSD-ähnliche Substanz, die von der Struktur her zwar stark an LSD angelehnt ist, jedoch rechtlich nicht denselben Status besitzt. Sie fällt in Deutschland unter keine der drei zentralen Regelungen für psychoaktive Substanzen: BtMG, NpSG oder AMG. Dennoch kann sich der Rechtsstatus jederzeit ändern, weshalb es wichtig ist, immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben.
Darreichungsformen: Blotter, Drops und Pellets
Legale LSD-Derivate wie 1S-LSD werden in verschiedenen Formen angeboten, die sich vor allem in der Handhabung und Dosierung unterscheiden:
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Blotter – Kleine, bedruckte Papiere, die mit einer exakt dosierten Menge der Substanz getränkt sind. Sie werden unter die Zunge gelegt, wo sich der Wirkstoff über die Schleimhäute aufnimmt. Blotter sind die bekannteste und am weitesten verbreitete Form.
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Drops – Flüssige Lösungen, die mit einer Pipette dosiert werden. Drops erlauben eine flexible Dosierung und können z. B. auf ein Stück Zucker oder direkt unter die Zunge gegeben werden.
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Pellets – Kleine Tabletten oder feste Kügelchen mit genau abgemessener Wirkstoffmenge. Sie sind geschmacksneutral, leicht zu lagern und einfach einzunehmen.
Alle Formen haben denselben Wirkstoff, unterscheiden sich jedoch in Handhabung, Geschmack und Dosierungsflexibilität. Welche Variante bevorzugt wird, ist meist eine Frage der persönlichen Vorliebe.
Wirkung und Eigenschaften von LSD-Derivaten
LSD-Derivate wie 1S-LSD ähneln in ihrer Wirkung oft stark dem klassischen LSD. Nutzer berichten von veränderten Sinneswahrnehmungen, intensiven Farben, veränderten Gedankenmustern und einer veränderten Zeitwahrnehmung. Die Dauer der Effekte kann – abhängig von Dosierung und individueller Reaktion – mehrere Stunden betragen. Auch wenn diese Substanzen in vielen Fällen legal sind, ist ein verantwortungsvoller und informierter Umgang essenziell.
Vergleich: LSD und gängige LSD-Derivate
Substanz |
Wirkung |
Legalität in Deutschland |
LSD |
Stark psychoaktiv, veränderte Wahrnehmung, visuelle Effekte, intensive Gedankenmuster |
Verboten – erfasst im BtMG |
1S-LSD |
Psychoaktiv, ähnliche Effekte wie LSD, leicht veränderte Molekülstruktur |
Legal – nicht im BtMG, NpSG oder AMG; darf ohne BfArM-Genehmigung erforscht werden |
1cP-LSD |
Psychoaktiv, vergleichbare Wirkung zu LSD, leicht verzögerter Wirkungseintritt |
Verboten – seit 2022 im NpSG erfasst |
1V-LSD |
Psychoaktiv, LSD-ähnlich, oft in Blotter-Form angeboten |
Verboten – seit 2023 im NpSG erfasst |
1D-LSD |
Psychoaktiv, ähnliche Intensität wie LSD, aktuell selten erhältlich |
Verboten – seit 2023 im NpSG erfasst |
Erklärung der Abkürzungen
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BtMG – Betäubungsmittelgesetz: Regelt in Deutschland Herstellung, Handel, Besitz und Verschreibung von verbotenen Substanzen wie LSD oder Heroin.
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NpSG – Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz: Spezielles Gesetz für neu entwickelte psychoaktive Substanzen („Legal Highs“), die noch nicht im BtMG stehen, aber ein Verbot erfordern.
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AMG – Arzneimittelgesetz: Regelt Zulassung, Herstellung und Vertrieb von Medikamenten. Psychoaktive Substanzen können hierunter fallen, wenn sie als Arzneimittel eingestuft werden.
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BfArM – Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte: Bundesbehörde, die Genehmigungen für den Umgang mit bestimmten Substanzen erteilt.
Hanfify: Überblick über seriöse Anbieter
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