Diese Website stellt keine medizinische Beratung dar. Bitte hole immer ärztlichen Rat ein, bevor du Nahrungsergänzungsmittel einnimmst oder versuchst, gesundheitliche Beschwerden auf natürliche Weise zu behandeln. Diese Website bietet außerdem keine Rechtsberatung. Bitte informiere dich über die geltenden gesetzlichen Vorgaben und halte dich an alle lokalen, landesweiten und bundesweiten Gesetze in Bezug auf die Verwendung oder den Besitz von THC- und CBD-haltigen Produkten. Die hier gezeigten Hanf-Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen. Die verwendeten Produkt- und Kategorienamen (z. B. „Cannabis“, „Hasch“) dienen ausschließlich der Vermarktung. Sie stellen keine Aussage über Inhaltsstoffe, Wirkungen oder eine rechtliche Einordnung der Produkte dar.
Happy420 Taschenbecher
Unterwegs ballern und mit dem Taschenbecher trotzdem alles sauber halten.
Produktbeschreibung
Der Happy420 Taschenbecher macht es dir leicht, unterwegs sauber und entspannt zu bleiben. Er nimmt dir spontan anfallende Reste ab, ohne dass du lange nach einem Mülleimer suchen musst, und sorgt dafür, dass du deine Umgebung sauber hinterlässt. Durch sein kompaktes Format verschwindet er unauffällig in deiner Tasche, ist aber sofort zur Stelle, wenn du ihn brauchst.
Der Taschenbecher ist geruchsdicht konstruiert, sodass du dich frei bewegen kannst, ohne dir Gedanken über unangenehme Gerüche zu machen. Er ist robust genug für den täglichen Gebrauch und hilft dir, deinen Lifestyle mit einem guten Gefühl zu genießen: Du hast immer eine diskrete, praktische Lösung dabei und tust nebenbei aktiv etwas für eine sauberere Umwelt.
Rechtlicher Hinweis
Aus rechtlichen Gründen müssen wir auf folgendes Hinweisen:
Die hier gezeigten Produkte basieren auf Nutzhanf aus zertifiziertem EU-Saatgut gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1307/2013 und 639/2014 mit einem THC-Gehalt unter 0,3 % gemäß § 1 Nr. 9 KCanG. Gemäß EuGH-Urteil C-663/18 ist CBD nicht als Betäubungsmittel einzustufen.
Ab 18 Jahren. Für Kinder und Jugendliche unzugänglich aufbewahren. Nur für gewerbliche, technische oder wissenschaftliche Zwecke. Der Verzehr und das Rauchen des Produktes sind untersagt. Dieses Produkt wird nicht zur Diagnose, Behandlung, Heilung oder Vorbeugung von Krankheiten bestimmt.
Über Happy420
Happy420 wurde von Hanfify geprüft und als vertrauenswürdiger Online-Shop bestätigt. Der Händler erfüllt unsere Qualitäts- und Transparenzstandards in Bezug auf Produktauswahl, Service und Versand von Produkten.